Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Einen der wesentlichen Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit bildet das Familienrecht. Durch die intensive Beschäftigung mit sämtlichen sich hieraus ergebenden Rechtsfragen und Problemen und der hierdurch gewonnen Praxiserfahrung konnte ich die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht erlangen.

Sie können sie gerne vertrauensvoll mit sämtlichen Fragen aus dem Familienrecht an mich wenden. Gerne werde ich für Sie auch auf der Basis von Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe tätig.

Scheidung und Trennung

Ich berate Sie darüber, ob, wann und zu welchen Kosten und Konditionen Ihre eine gewünschte Scheidung für sie möglich und durchführbar ist. Selbstverständlich werde ich auch den entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht für Sie stellen und sie im gerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten.

Eheschließung / Ehevertrag

Ich berate und unterstütze Sie gerne bei der Erstellung einer in Ihrer Situation interessengerechten Vereinbarung mit Ihrem Partner vor oder nach der Eheschließung. Dies umfasst Regelungen zum gegenseitigen Unterhalt im Falle einer Scheidung, dem Ausschluss oder der Modifizierung des Zugewinnausgleichs und des Versorgungsausgleichs, wie auch die Verteilung des erworbenen Vermögens (Immobilien, Versicherungen, Kfz u.a.).

Unterhalt (Trennungsunterhalt / Kindesunterhalt / nachehelicher Unterhalt)

Ich helfe Ihnen bei der Berechnung und Geltendmachung berechtigter Unterhaltsansprüche und bei der Abwehr einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme - gleich, ob es sich um Ihre Ansprüche während der Trennung, nach der Ehescheidung oder um Ansprüche Ihrer Kinder oder Ihre Ansprüche gegen Ihre Eltern handelt.

Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung

Einer der wichtigsten so genannten Folgesachen einer Scheidung ist der Anspruch auf Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns. Eine Vielzahl hierzu ergangener Urteile und besondere Berechnungsmethoden machen häufig eine intensive Prüfung erforderlich. Daneben ist auch für eine interessengerechte und faire Verteilung der während der Ehe angeschafften Vermögensgegenstände zu sorgen. Hierfür sowie für die Geltendmachung der sich ergebenden Ansprüche stehe ich Ihnen gerne von Beginn an zur Seite.

Sorgerecht und Umgangsrecht

Häufig am emotionalsten und härtesten umkämpft ist die Frage, bei wem die gemeinsamen Kinder nach der Trennung ihren Lebensmittelunkt haben sollen, wer die Sorge für diese Tragen soll und in welchem Umfang dem anderen Elternteil und dem Kind ein Anspruch auf Umgang miteinander zusteht. Hier ist es im besonderen Maße erforderlich, auf die Bedürfnisse und Erwartungen der Eltern und der Kinder einzugehen und zu einer individuellen und tragfähigen Lösung zu gelangen, ohne dass es zwingend einer richterlichen Entscheidung gegen den Willen eines der Elternteile bedarf.

Es handelt sich dabei lediglich um eine exemplarische Aufzählung der am häufigsten anzutreffenden Problemstellungen im Zuge familienrechtlicher Streitigkeiten. Kontaktieren Sie mich, um Ihr persönliches Problem zu erörtern.