Die optimale Vorbereitung für Ihr Verfahren

Wenn Sie möchten, dass wir so schnell wie möglich Ihre Schuldenbereinigung starten, ist es sinnvoll, die folgenden drei Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen und Unterlagen vorzubereiten. Beherzigen Sie diese Ratschläge, kann Ihre Entschuldung unverzüglich nach dem ersten Gespräch gestartet werden.

1. Beratungshilfeschein (nur Privatinsolvenz)

Wenn Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben oder zumindest geprüft wissen wollen, ob die Voraussetzungen hierfür bei Ihnen vorliegen, sollten Sie zeitnahe einen Termin mit einem Rechtspfleger bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht stellen. Idealer Weise bringen Sie hierfür bereits alle erforderlichen Unterlagen mit, damit Ihnen der Beratungshilfeschein gleich überreicht werden kann. Dies sollte vor dem ersten Anwaltsbesuch geklärt werden, da nachträglich nur in Ausnahmefällen Beratungshilfe gewährt wird. Weitere Informationen zur Beratungshilfe finden Sie hier.

2. Informationen zu Ihren Gläubigern

Die wichtigsten Informationen betreffen Ihre Gläubiger. Erstellen Sie am besten eine tabellarische Auflistung aller in Betracht kommenden Gläubiger und suchen Sie für jeden dieser Gläubiger das letzte Ihnen vorliegende Schreiben heraus (Mahnung etc.). Hier sollten Sie sehr gewissenhaft und großzügig vorgehen. Auch solche Gläubiger, die bereits seit Jahren nichts mehr von sich haben hören lassen, sollten unbedingt mit auf die Liste: Später wegfallen können diese immer noch. Lässt man diese jedoch fahrlässig unbeachtet, kann dies sehr negative Folgen für Ihre Restschuldbefreiung haben. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie eine aktuelle Eigenauskunft bei den bekannten Stellen (SCHUFA, Creditreform, Bürgel etc.) einholen.

3. Ihre wirtschaftliche Situation

Um das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren für Sie durchführen zu können, brauche ich einen Überblick über Ihre regelmäßigen Einkünfte und Ausgaben. Hierzu gehören Angaben und Nachweise über:

  • Ihr Einkommen (Lohn, Rente, ALG II, Unterhalt etc.)
  • Falls vorhanden: Ihr Vermögen (Immobilien, Bargeld, Wertpapiere)
  • Falls vorhanden: Informationen zu Ihrem PKW (Modell, Typ, Alter, Laufleistung, geschätzter Wert)
  • Falls vorhanden: Ihre bestehenden Unterhaltsverpflichtungen (Kinder, Ehepartner)
  • Falls vorhanden: Informationen zu privater Altersvorsorge (Versicherung, Rückkaufswert)
  • Ihren Kontostand (Auszüge der letzten 3 Monate)

Diese Unterlagen müssen nicht zwingend von Anfang an vorliegen, sollten aber spätestens innerhalb von 3 Wochen nach dem Beginn der Schuldenbereinigung nachgereicht werden. Zur Selbstkontrolle und um einen Überblick zu erhalten, über welche Einkommensarten / Vermögenswerte man Auskünfte von Ihnen benötigt, können Sie einen Blick auf das Insolvenzantragsformular werfen (dort: Anlage 4, Randnummern 21 - 29).

Haben Sie Rückfragen?

Wenn Sie die oben genannten Informationen parat haben, steht der zügigen Bearbeitung Ihres Falles nichts im Wege. Das ist aber keinesfalls die zwingende Voraussetzung für ein Beratungsgespräch. Wenn Sie sich unsicher sind oder eine vorherige Beratung wünschen, stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, in welchem wir alles nochmals ausführlich erörtern können.